Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 07.06.1984 - 11 W 59/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
Prozesskostenhilfebewilligung im Vaterschaftsfeststellungsprozess: Ablehnung …
Auch von der einleitend angeführten Auffassung sind nämlich gerade dann Ausnahmen anerkannt, wenn die Interessen des antragstellenden Kindes durch das Jugendamt wahrgenommen werden (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 451, 453; OLG Dresden FamRZ 1999, 600;… Baumbach/Hartmann aaO § 121 Rdnr. 35, Stichwort "Abstammungsprozess";… Zöller/Philippi, ZPO 23. Aufl. § 121 Rdnr. 6;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. Rdnr. 547).Dem Gebot der Waffengleichheit wird allerdings - wovon auch das Familiengericht ausgeht - dadurch Rechnung zu tragen sein, dass beim Auftreten besonderer prozessualer bzw. materiell-rechtlicher Probleme die nachträgliche Beiordnung eines Rechtsanwalts angezeigt sein kann (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 451, 453).
- OLG Dresden, 16.10.1998 - 20 W 960/98
Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 24.11.1986 - 3 W 431/86 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat jedoch das von dem Jugendamt vertretene Kind im Regelfall einer Vaterschaftsfeststellungs- oder Anfechtungsklage keinen Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, weil das zum Pfleger des Kindes bestellte Jugendamt normalerweise in der Lage ist, die Interessen des Kindes sachgerecht wahrzunehmen (so auch OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 451, 453).
- OLG Bremen, 27.03.1986 - 2 W 30/86 In Ehelichkeitsanfechtungssachen ist wegen der besonderen Bedeutung der Angelegenheit und der zu der Einflußnahme auf das Verfahren zumeist erforderlichen besonderen Sachkunde auf diesem Gebiet in aller Regel die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das klagende Kind erforderlich (vgl. Senat FamRZ 1986, 189; OLG Nürnberg DAVorm 1979, 502; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 490; OLG Zweibrücken Rpfleger 1981, 205; OLG Hamm AnwBl 1982, 254; OLG Düsseldorf AnwBl 1984, 455; OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 451, 453; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 121 Anm. 3 B a; Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl.